Verfahren für Reklamationen
I. Allgemeine Bestimmungen
Der Käufer, der Unternehmer oder Verbraucher sein kann, ist verpflichtet, sich vor der Bestellung der Ware mit dem Reklamationsverfahren und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut zu machen. Gleichzeitig erkennt der Käufer an, dass er verpflichtet ist, dem Verkäufer die für die Bearbeitung der Reklamation erforderliche Mitwirkung zu gewähren, andernfalls werden die Fristen angemessen um die Zeit verlängert, in der der Käufer die erforderliche Mitwirkung nicht geleistet hat.
Mit dem Abschluss des Kaufvertrags und der Annahme der Ware durch den Verkäufer erklärt sich der Käufer mit diesem Reklamationsverfahren einverstanden. Die in dieser Reklamationsordnung enthaltenen Begriffsdefinitionen haben Vorrang vor den Definitionen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Soweit in diesem Reklamationsverfahren ein Begriff nicht definiert wird, ist er in dem Sinne zu verstehen, in dem er in den AGB definiert ist. Wenn er dort nicht definiert ist, ist er in dem Sinne zu verstehen, in dem er in den geltenden und wirksamen Rechtsvorschriften verwendet wird.
Die Annahme der Ware ist bei Unternehmern der Zeitpunkt der Übergabe der Ware durch den Verkäufer an den Käufer oder den ersten Frachtführer. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher, so ist der Zeitpunkt der Annahme der Ware durch den Verbraucher der Zeitpunkt des Empfangs der Ware durch den Verkäufer vom Verkäufer oder der Zeitpunkt der Annahme durch den Frachtführer.
II. Dauer der Garantie
Zum Nachweis der Garantie stellt der Verkäufer für jede gekaufte Ware einen Kaufbeleg (Rechnung) aus, der alle für die Anwendung der Garantie erforderlichen Angaben (insbesondere die Bezeichnung der Ware, die Dauer der Garantie, den Preis, die Menge, die Seriennummer) in der gesetzlich vorgeschriebenen Form enthält.
Die Gewährleistungsfrist beginnt grundsätzlich mit dem Datum des Eingangs der Ware beim Käufer.
Die Gewährleistungsfrist beträgt:
- 24 Monate für neue Waren, es sei denn, eine längere Frist ist in besonderen Rechtsvorschriften vorgesehen;
- für Gebrauchtwaren 12 Monate (als Gebrauchtwaren gelten so gekennzeichnete Waren, die ohne Mängel benutzt oder repariert werden, wobei die Vollständigkeit der Verpackung der vollen Nutzung des Produkts nicht entgegensteht).
- bei Verbrauchsgütern (z. B. Kosmetik, Drogerieprodukte usw.) kann der Käufer das Mängelrecht innerhalb von vierundzwanzig (24) Monaten ausüben, es sei denn, die Ware ist mit einem Verfallsdatum versehen; in diesem Fall verkürzt sich die Frist nur bis zu dem auf der Verpackung der Ware angegebenen Datum.
Für einen unternehmerischen Käufer kann die Frist für die Ausübung des Rechts auf mangelhafte Leistung abweichend geregelt werden, wenn dies für die Art der Ware ausdrücklich angegeben ist, ist die so angegebene Frist maßgebend. In einem solchen Fall wird die Ware wie folgt gekennzeichnet.
Die Gewährleistungsfrist verlängert sich ferner um den Zeitraum, in dem die Ware reklamiert wurde. Die Rechte aus der Mängelhaftung für die Waren, für die die Gewährleistungsfrist gilt, erlöschen, wenn sie nicht innerhalb der Gewährleistungsfrist ausgeübt werden.
Wenn der Käufer ein Verbraucher ist, richten sich die Ansprüche innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist nach dem Gesetz über den Verbraucherschutz, beide Gesetze in der gültigen und wirksamen Fassung, unter Berücksichtigung der Klarstellungen in diesem Reklamationsverfahren.
III. Gewährleistungsbedingungen
1. Prüfung der Ware bei Erhalt
Der Käufer, der kein Verbraucher ist, ist verpflichtet, und dem Käufer, der Verbraucher ist, wird empfohlen, den Zustand der Sendung (Anzahl der Packstücke, Unversehrtheit des Bandes, Beschädigung des Kartons) sofort bei der Anlieferung gemeinsam mit dem Frachtführer anhand des beiliegenden Lieferscheins zu überprüfen. Der Käufer ist berechtigt, die Annahme einer Sendung zu verweigern, die nicht dem Kaufvertrag entspricht, weil sie z.B. unvollständig oder beschädigt ist. Nimmt der Käufer die beschädigte Sendung vom Spediteur an, muss der Schaden im Übergabeprotokoll des Spediteurs beschrieben werden.
Zusätzliche Beanstandungen wegen Unvollständigkeit oder äußerer Beschädigung der Sendung entziehen dem Käufer nicht das Recht, die Ware zu reklamieren, sondern geben dem Verkäufer die Möglichkeit zu beweisen, dass kein Verstoß gegen den Kaufvertrag vorliegt.
2. Geltendmachung der Reklamation
Der Ort der Reklamation ist Balance Plus & Energie, Dorfstrasse 25, 6332 Hagendorn.
Der Käufer kann die mangelhafte Ware zur Reklamation per Versanddienst an die Geschäftsadresse des Verkäufers schicken. Die reklamierte Ware sollte gut gesichert sein, um Transportschäden zu vermeiden, das Paket sollte sichtbar mit „CLAIM“ gekennzeichnet sein und Folgendes enthalten: die reklamierte Ware (einschließlich des kompletten Zubehörs), wir empfehlen, eine Kopie des Kaufbelegs, eine detaillierte Beschreibung des Mangels und ausreichende Kontaktdaten des Käufers (insbesondere die Rücksendeadresse und Telefonnummer) beizulegen. Ohne diese Angaben ist es nicht möglich, sowohl die Herkunft als auch den Mangel der Ware zu ermitteln. Dieses Verfahren wird auch dem Käufer als Verbraucher empfohlen, es sei denn, er kann das Gegenteil beweisen und nachweisen. Es wird auch empfohlen, die gewünschte Art der Reklamationsbearbeitung zu wählen (Reparatur, Ersatz, Gutschrift).
Der Verkäufer stellt dem Käufer unmittelbar nach Erhalt der Reklamation per E-Mail eine schriftliche Bestätigung aus, in der er angibt, wann die Reklamation erfolgt ist, welchen Inhalt sie hat und welche Art der Bearbeitung der Reklamation gewünscht wird. Im Falle einer persönlichen Reklamation ist die schriftliche Bestätigung unverzüglich zu übermitteln.
Ein Käufer, der kein Verbraucher ist, muss die Gültigkeit der Garantie durch Vorlage des Kaufbelegs nachweisen; wurde die Ware in der Vergangenheit reklamiert, muss er auch den Nachweis der Reklamation erbringen. Der Lieferschein (Kauf- oder Reklamationsschein) muss dieselbe Seriennummer tragen wie das reklamierte Produkt (falls das Produkt eine Seriennummer hat). Dieses Verfahren wird auch dem Käufer empfohlen, der Verbraucher ist, es sei denn, er weist das Gegenteil nach und beweist es.
Dem Käufer ist bekannt, dass er bei Nichtlieferung der reklamierten Ware einschließlich des gelieferten Zubehörs im Falle des Rücktritts vom Vertrag den Kaufpreis abzüglich des Preises für das nicht gelieferte Zubehör zurückerstattet bekommt.
IV. Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden
1. Wenn der Käufer ein Verbraucher ist
Die Rechte des Verbrauchers bei der Ausübung der gesetzlichen Gewährleistung, wenn der Mangel behebbar ist, das Recht auf kostenlose, ordnungsgemäße und rechtzeitige Beseitigung des Mangels, das Recht auf Ersatz der mangelhaften Ware oder des mangelhaften Teils, es sei denn, dies ist wegen der Art des Mangels unverhältnismäßig. Ist dies nicht möglich, so hat er das Recht auf einen angemessenen Nachlass auf den Kaufpreis oder auf Rücktritt vom Kaufvertrag.
Ist der Mangel nicht behebbar und verhindert er die ordnungsgemäße Nutzung der Ware, hat der Verbraucher das Recht, die mangelhafte Ware ersetzen zu lassen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten; die gleichen Rechte stehen dem Verbraucher zu, wenn der Mangel nicht behebbar ist, der Käufer die Ware aber nicht ordnungsgemäß nutzen kann, weil der Mangel nach der Reparatur erneut auftritt oder eine größere Anzahl von Mängeln vorliegt. Ein erneutes Auftreten eines Mangels liegt insbesondere dann vor, wenn derselbe Mangel, der die ordnungsgemäße Nutzung verhindert und der bereits mindestens zweimal während der Gewährleistungsfrist behoben wurde, erneut auftritt. Von mehr als einem Mangel ist auszugehen, wenn die Sache gleichzeitig mindestens drei Mängel aufweist, die eine ordnungsgemäße Nutzung verhindern,
Handelt es sich bei den Mängeln um sonstige nicht behebbare Mängel und verlangt der Verbraucher keinen Ersatz der Sache, so hat er Anspruch auf einen angemessenen Preisnachlass auf den Kaufpreis oder auf Rücktritt vom Kaufvertrag,
Die Wahl, wie die Reklamation zu behandeln ist, trifft der Käufer. Der Verkäufer weist den Käufer auf die Unangemessenheit der Wahl hin und schlägt ihm eine geeignete Methode vor (insbesondere wenn der Käufer eine Methode für einen behebbaren Mangel verlangt, der Verkäufer aber feststellt, dass der Mangel nicht behebbar ist). Wählt der Verbraucher nicht innerhalb einer vom Verkäufer gesetzten angemessenen Frist die Methode zur Bearbeitung der Beschwerde, so wählt der Verkäufer diese.
Handelt es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher, so entscheidet der Verkäufer unverzüglich, in komplexen Fällen innerhalb von drei Arbeitstagen, über die Beschwerde. Diese Frist schließt nicht den Zeitraum ein, der je nach Art des Produkts oder der Dienstleistung für eine fachmännische Beurteilung des Mangels erforderlich ist. Der Verkäufer bearbeitet die Reklamation, einschließlich der Beseitigung des Mangels, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Reklamation. Nach Ablauf dieser Frist wird davon ausgegangen, dass der Mangel tatsächlich bestanden hat, und der Verbraucher hat die gleichen Rechte wie bei einem nicht behebbaren Mangel. Diese Frist ist für den Käufer nicht bindend, da er Unternehmer ist und seine Beziehung zum Verkäufer daher dem Handelsgesetzbuch unterliegt.
Hat der Verbraucher innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Kauf eine Reklamation geltend gemacht, kann der Verkäufer diese nur auf der Grundlage einer fachlichen Beurteilung zurückweisen. Der Verkäufer muss dem Verbraucher innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Reklamation eine Kopie des fachlichen Gutachtens zukommen lassen. Lehnt der Verkäufer die Reklamation nach Ablauf von 12 Monaten nach dem Kauf ab, muss der Verkäufer auf dem Verarbeitungsdokument angeben, an wen der Käufer das Produkt zur fachlichen Beurteilung schicken kann. Weist der Verbraucher nach, dass der Verkäufer für den Mangel haftet, kann er die Reklamation erneut geltend machen. Alle angemessenen Kosten, die im Zusammenhang mit der fachlichen Begutachtung anfallen, gehen zu Lasten des Verkäufers, der sie dem Verbraucher innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der erneuten Geltendmachung der Reklamation zu erstatten hat. Eine erneut geltend gemachte Reklamation kann vom Verkäufer nicht zurückgewiesen werden.
Wurde die Reklamation innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist durch Austausch der Ware gegen eine neue Ware erledigt, beginnt die Gewährleistungsfrist ab dem Datum der Erledigung der Reklamation neu zu laufen.
Der Verkäufer stellt dem Verbraucher eine schriftliche Bestätigung über den Zeitpunkt der Reklamation, ihren Inhalt und die Art und Weise der Bearbeitung der Reklamation aus, und zwar per E-Mail unmittelbar nach Erhalt der Reklamation (im Falle einer persönlichen Reklamation wird sie sofort ausgehändigt); ferner eine Bestätigung über das Datum und die Art und Weise der Bearbeitung der Reklamation, einschließlich einer Bestätigung über die Durchführung der Reparatur und die Dauer der Reklamation, oder gegebenenfalls eine Begründung für die Ablehnung der Reklamation.
Der Käufer hat Anspruch auf Erstattung der notwendigen Kosten (insbesondere der vom Käufer getragenen Portokosten für die Zusendung der reklamierten Ware), die dem Käufer im Zusammenhang mit der Ausübung seiner berechtigten Mängelhaftungsrechte entstanden sind (wir empfehlen Ihnen, den Antrag innerhalb von 30 Tagen nach Erledigung der Reklamation zu stellen - die gesetzliche Frist bleibt unberührt) und die tatsächlich und zweckmäßig angefallen sind. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag wegen eines Mangels der Sache hat der Verbraucher auch Anspruch auf Erstattung der Kosten für diesen Rücktritt.
2. Wenn der Käufer ein Unternehmer ist
Wenn der Käufer ein Unternehmer ist, verpflichtet sich der Verkäufer, innerhalb von 40 Tagen nach der Beschwerde über diese zu entscheiden. Der unternehmerische Käufer wird über diese Entscheidung per Kontakt-E-Mail informiert.
Wenn es sich um einen behebbaren Fehler handelt, wird die Ware repariert. Ist eine Reparatur nicht möglich und steht die Art des Mangels einer normalen Nutzung nicht entgegen, kann der Verkäufer mit dem Käufer einen angemessenen Preisnachlass auf den Warenpreis vereinbaren. Im Falle eines Preisnachlasses ist es nicht möglich, den Mangel zu einem späteren Zeitpunkt geltend zu machen.
Kann der Mangel nicht behoben werden und verhindert er, dass die Ware ordnungsgemäß als mangelfreie Ware genutzt werden kann, ist der Verkäufer berechtigt, die mangelhafte Ware durch eine Ware mit gleichem oder ähnlichem Nutzen zu ersetzen oder eine Gutschrift zu erteilen. Wurde die Reklamation innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist durch Austausch der Ware gegen neue Ware erledigt, so verlängert sich die Gewährleistungsfrist um die Dauer der Reklamation.
Bei Nichtabholung der reklamierten Ware innerhalb eines Monats nach Ablauf der Frist, in der die Reklamation hätte erfolgen müssen, und bei späterer Reklamation innerhalb eines Monats ab dem Datum der Mitteilung der Reklamation (d.h. in der Regel innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum der Einreichung der Reklamation), ist der Verkäufer berechtigt, eine Lagergebühr in Höhe von 0,5 € pro Tag, einschließlich Mehrwertsteuer, zu berechnen.
Holt der Käufer den Gegenstand nicht innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum, an dem er zur Abholung verpflichtet war, ab, hat der Verkäufer das Recht, den Gegenstand zu verkaufen. Der Verkäufer informiert den Käufer über die beabsichtigte Veräußerung und setzt ihm eine angemessene Nachfrist zur Abholung des Gegenstandes. Wird der nicht abgeholte Gegenstand verkauft, so zahlt der Verkäufer dem Käufer den Verkaufserlös abzüglich der Kosten für die Reparatur oder den Umbau, der Lagergebühr und der Verkaufskosten. Der Käufer muss den Verkaufserlös beim Verkäufer einfordern.
3. Gemeinsame Bestimmungen
Nach Erledigung einer berechtigten Reklamation wird die Gewährleistungsfrist um die Dauer der Reklamation verlängert. Im Falle einer unberechtigten Reklamation wird die Gewährleistungsfrist nicht verlängert. Die Dauer der Reklamation wird ab dem Tag nach der Reklamation bis zum Datum der Reklamation berechnet, d.h. dem Datum, an dem der Käufer die Ware abnehmen musste. Der Kunde wird per E-Mail, die er beim Kauf angegeben hat, über die Erledigung informiert.
Nach der Erledigung der Reklamation teilt der Verkäufer dem Käufer die Erledigung der Reklamation entweder telefonisch, per SMS oder per E-Mail mit, und der Verkäufer stellt einen schriftlichen Nachweis über die Erledigung der Reklamation innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Reklamation aus. Wenn die Ware durch einen Versanddienstleister verschickt wurde, wird sie nach der Bearbeitung automatisch an die Adresse des Käufers geschickt.
Der Käufer ist verpflichtet, die erhaltene Ware und ihre Übereinstimmung mit dem Versandprotokoll der Reklamation zu überprüfen. Der Käufer hat ferner die Vollständigkeit der Ware zu prüfen, insbesondere ob die Verpackung alles enthält, was sie enthalten soll. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt. Die gesetzlichen Fristen für die Ausübung von Rechten wegen mangelhafter Leistung bleiben von diesen Regelungen unberührt.
War der Käufer/Verbraucher mit der Bearbeitung der Reklamation durch den Verkäufer nicht zufrieden oder hat er sich mit einem Abhilfeverlangen an den Verkäufer gewandt und war er mit der Art und Weise der Bearbeitung seiner Reklamation durch den Verkäufer nicht zufrieden oder ist er der Ansicht, dass der Verkäufer seine Rechte verletzt hat, hat der Käufer/Verbraucher das Recht, sich mit einem Abhilfeverlangen an den Verkäufer zu wenden. Antwortet der Verkäufer auf eine solche Aufforderung nicht oder nicht innerhalb von 30 Tagen nach deren Absendung, hat der Käufer/Verbraucher das Recht, einer alternativen Streitbeilegungsstelle einen Vorschlag für die Einleitung einer alternativen Streitbeilegung zu unterbreiten. Das Subjekt der alternativen Streitbeilegung ist die Slowakische Handelsinspektion, Prievozská 32, Postfach 5, 820 07 Bratislava 27, oder eine andere kompetente bevollmächtigte juristische Person, die in der vom Wirtschaftsministerium der Slowakischen Republik geführten Liste der Subjekte der alternativen Streitbeilegung eingetragen ist (die Liste ist unter www.mhsr.sk verfügbar). Der Käufer - Verbraucher ist berechtigt, die alternative Streitbeilegungsstelle zu wählen, an die er sich wendet. Der Verbraucher kann die Online-Plattform zur Streitbeilegung unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ nutzen, um einen Vorschlag für eine alternative Streitbeilegung einzureichen.
V. Schlussbestimmungen
Das vorliegende Beschwerdeverfahren ist ab dem 24.08.2024 gültig und hebt die Gültigkeit früherer Beschwerdeverfahren auf. Dieses Reklamationsverfahren ist am Sitz des Verkäufers erhältlich oder als Dokument auf www.balanceplusenergie.ch
In Hagendorn, 24.08.2024